Allgemein Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muß er unser Angebot ablehnen.
1. Auftragserteilung Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Vereinbarungen sind Vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung unwirksam.
2. Versand Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert.
3a. Die Gewährleistungsbestimmungen für alle Produkte Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie der Rechnung, mit der das Teil geliefert wurde, beizufügen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach dem Eintreffen bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muß frei angeliefert werden. HaSoIn Service hat grundsätzlich dreimaliges Nachbesserungsrecht bei der jeweils gelieferten Ware. Erst nach vergeblicher dritter Nachbesserung hat der Kunde Recht auf Wandlung oder Minderung. Für zurückgesendete Datenträger und Massenspeicher übernimmen wir keinerlei Haftung für darauf enthaltene Software/Daten.
3b. Haftung Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Für von uns programmierte und in Rechnung gestellte Programme oder Scripte jeglicher Art ist für jeden einzelnen Schadensfall die Haftung auf einen Betrag in Höhe der vertraglichen Vergütung beschränkt.
4. Lieferzeit Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Preise Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Zahlung Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse ohne Skontoabzug. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als maximales Zahlungsziel 7Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. | 7. Eigentumsvorbehalt a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderung auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. b) Der Käufer ist zur Warenveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer jetzt schon die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung enstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. e) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer des Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung zu. f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. g) Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegenden Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit, "CPU") zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Grebe-WebDesign macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, daß eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
9. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und am Tag nach dem Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Grebe-WebDesign Lindenstr. 61 16556 Borgsdorf Fax: 03303 211266 Email: info@grebe-webdesign.de Für Software deren Verpackung geöffnet wurde bzw. die aus den Downloadbereich geladen wurde ist die Rückgabe ausgeschlossen.
10. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Geldwerter Nutzungsvorteil) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
11. Schlussbestimmung Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bestimmungen ihr Gültigkeit. |